Dr. Simon McCaldin stellt in diesem 37 Minuten langen Video auf Englisch vor, wie das TWI dabei hilft, erfolgreiche Horizon-2020-Projektanträge zu stellen.
Kommunikation sowie Veröffentlichung und Verwertung der Forschungsergebnisse
36:57 min, © Knowledge Transfer Network, 13. Dez. 2018
Bei dem von ‚Innovate UK Knowledge Transfer Network‘ veranstalteten ‚Horizon 2020 – Proposal Quality Workshop‘ sprach Dr. Simon McCaldin am 27. November 2018 im BMA House in London darüber, wie exzellente Bewertungen in Horizon 2020 Projektanträgen erzielt werden können. Dabei sprach er über ‚Communication, Dissemination and Exploitation‘, d.h. über die Maßnahmen zur Kommunikation sowie der Veröffentlichung und Verwertung der Forschungsergebnisse.
Zur Einführung fragte er die Veranstaltungsteilnehmer, wer noch nie an der Erstellung eines vom Staat oder der Europäischen Union geförderten Forschungsantrags beteiligt war, und wer noch nie für einen wesentlichen Teil eines solchen Forschungsantrags verantwortlich war, oder einen solchen sogar koordiniert habe, und schließlich versuchte er herauszufinden, wer für einen erfolgreichen Forschungsantrag koordiniert habe. Das seien die Experten, zu denen man sprechen solle, weil sie wissen, wie man das macht.
Simon McCaldin war hat zwar noch nie EC-Forschungsanträge evaluiert, aber er hat zu vielen Gutachtern gesprochen, die das tun. Er drückt in diesem Vortrag seine eigene Meinung aus und nicht die von TWI oder einer anderen Institution, aber hat er dabei gewonnen, ungefähr 25 in den letzten drei Jahren erstellte erfolgreiche Forschungsanträge des TWI auszuwerten. Er hat beruflich die Aufgabe, bei der Erstellung solcher Forschungsanträge zu helfen. Außerdem hat er sich die Richtlinien und Orientierungshilfen der EC durchgelesen, auf die er hier Bezug nimmt.
Simon McCaldin ist der European Funding Coordinator in der Abteilung Fügeverfahren des TWI. Er hat seit 2007 während des FP7-Rahmenprogamms seinen Klienten und Arbeitgebern dabei geholfen, etwa 22,5 Mio € Forschungsgelder zu erhalten sowie im Horizon-2020-Programm vermutlich sogar etwas mehr als das. Er war an der Erstellung von mehr als etwa 30 bis 50 Horizon 2020 und Innovate UK Forschungsanträgen beteiligt.
Es ist ein verbindlich erforderlicher Teil des Forschungsantrags (Abschnitt 2.2). Er sollte ungefähr die Hälfte des Abschnittes ‚Impact‘ der Forschungsanträge ausmachen, und wird oft als erstes bewertet bzw. besonders hoch gewichtet. Er hat etwa zwei Seiten an Hilfestellungs-Stichpunkten in der EC-Vorlage im Vergleich zu zwei Stichpunkten für den Abschnitt 2.1. Dieser Abschnitt verdeutlicht, warum und wie das beantragte Projekt die Welt verändern wird.
Er stellt kurz vor, wie viele Seiten die einzelnen Abschnitte eines Forschungsantrages im Rahmen von Research and Innovation Actions (RIA) sowie Innovation Actions (IA) bzw.
beim Fast Track for Innovation (FTI) enthalten sollten.
Ein Gutachter braucht etwa 12 bis 14 Minuten dafür, die Idee und den Ansatz (Abschnitt 1) zu lesen. Für die Impacts (Abschnitt 2.1) braucht er etwa 6 bis 8 Minuten. Erst dann wird er sich mit den
Details befassen.
Der Abschnitt 2.2 über die Maßnahmen die Auswirkungen zu maximieren teilt sich auf in:
(a) Veröffentlichung und Verwertung der Forschungsergebnisse
(b) Kommunikationsmaßnahmen
Diese sollen laut den EC-Richtlinien folgende fünf Stichpunkte adressieren:
Über die in der Vorlage vorgegeben Stichpunkte hinaus ist es erforderlich die Kanäle bzw. Strategien z.B. in einer zwei Seiten langen Tabelle aufzulisten, mit denen das ‚Publikum‘ erreicht werden kann. Es kann und sollte aber durchaus etwas anspruchsvoller aufgebaut sein, z.B. in einer siebenzeiligen Tabelle. Eine etwa 4 Seiten lange komplexe Tabelle in der Zielsetzung und die zeitlich messbaren Ziele aufgelistet werden, kann mit Einschränkungen als vorbildliches Beispiel dienen.
Aus keineswegs leicht verständlichen Gründen wurden nur in einem Abschnitt der EC-Richtlinien drei Stichpunkte mit gelben Warnhinweisen markiert.
Der Forschungsantrag sollte sehr genau erläutern, welche Märkte und Marktsegmente adressiert werden. Bei den potentiellen Nutzern der Forschungsergebnisse können z.B. Kunden, Endnutzer,
Verbraucher, Sponsoren und Käufer aufgelistet werden. Die potentiellen Hauptinteressenten oder ‚Stakeholders‘ sollten genau beschrieben werden. Diese schließen unter anderem auch Gewerkschaften,
Investoren und Handelsvertreter ein.
Ein besonders wichtiger Gesichtspunkt ist, was nach dem Projektende geschehen soll. Das ist, um Missverständnissen vorzubeugen, keineswegs eine Beschreibung, wie der nächste Forschungsantrag
gestellt werden soll. Das Horizon 2020 wurde nämlich keineswegs dafür entwickelt, die Großforschungsunternehmen zu finanzieren.
Für die graphische Gestaltung sollte durchaus die Beauftragung eines Graphikers erwogen werden. Die vorgesehene Route der Verwertung der Forschungsergebnisse sollte möglichst eindrucksvoll
visualisiert werden. Ab 30:14 wird zwei erfolgreichee Beispiele konzeptionell gezeigt und erläutert. Diese sollten dem Gutachter einen schnellen Überblick geben, und Hinweise auf die Stellen, an
denen weitere Details zu finden sind. Der Projektplan lässt sich zum Beispiel mit dem Geschäftsplan ‚Canvas‘ von Alexander Osterwalder und Yves Pigneur,
der ab 30:55 kurz vorgestellt wird, erstellen.
Zusammenfassend gesagt ist es wichtig, zu erklären, durch was, wie und warum das Projekt die Welt verändern wird. Das wird dem, der eine gute Projektidee hat, nicht schwer fallen.
Für Unternehmen in Süddeutschland, Österreich und der Schweiz stellt AluStir Ihnen auf Anfrage gerne weitere Informationen über TWIs Hilfe bei der Erstellung von Horizon 2020 Forschungsanträgen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon (+49 6024 636 0123) oder E-Mail (stephan.kallee@alustir.com).