Edward S. Clark erfand und patentierte 1917 in St. Louis mit Hilfe einer elektrischen Schweißmaschine von Thomson aus dem Jahr 1894 eine neuartige Schweißverbindung zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen den Schienen einer Straßenbahn in St. Louis. Ein Zeitungsbericht und sein Patent sind unten abgebildet:
Neue Bauweise von elektrisch geschweißten Schienenverbindern ist erfolgreich
Das in St. Louis angewandte Verfahren soll Risse in der Schiene um den Stoß verhindern
Anwendbar für alte und neue Gleise
6-Zoll Schienen mit Schienenstühlen verwendet, als 9-Zoll Schienen nicht lieferbar waren
Electric Railway Journal, Band 53, Nr. 4, 25. Januar 1919, S. 182-183.[1]
Neue Art der Schweißverbindung, die in St. Louis verwendet wird:
Abb. 1 - Laschenplatte mit Füllstücken, bereit zur Montage auf Stoß.
Abb. 2 - Kompressionsverbindung fertig montiert zum Schweißen.
Abb. 3 - Fertige, betriebsbereite Verbindung.
Schienenverbindung und Herstellungsmethode
Edward S. Clark, St. Louis, Missouri
Anmeldung: 27. Juli 1917. Serien-Nr. 183,071. (CI. 239 — 4). US Patent Nr. 1.265,051.[2]
1. Verfahren zur Herstellung eines elektrisch geschweißten Schienenstoßes, gekennzeichnet durch Anordnen von Füllstoffen oder Metallstäben quer zu den Stegen zweier aneinanderstoßender Schienen,
Anordnen von Laschen oder Stäben in Längsrichtung der Schienen an gegenüberliegenden Seiten der Stege und anschließendes Erhitzen der Laschen durch einen elektrischen Strom, um sie an die Stege
der Schienen und an die Laschen zu schweißen.
2. Verfahren zur Herstellung einer elektrisch geschweißten Schienenverbindung, gekennzeichnet durch Anordnen von Füllstoffen oder Metallstäben quer in den Stegen von zwei aneinanderstoßenden
Schienen, Anordnen von Laschen oder Stäben in Längsrichtung der Schienen an gegenüberliegenden Seiten der Stege und anschließendes Erhöhen der Kehlnähte auf eine Schweißtemperatur und Aussetzen
der Kehlnähte und Laschen einem Druck, um die Kehlnähte an die Stege der Schienen und an die Laschen zu schweißen.
15. Schienenstoß, umfassend Stäbe oder Laschen, die auf gegenüberliegenden Seiten der Stege der Schienen angeordnet sind, und Kehlen oder Metallstäbe, die quer zu den Stegen der Schienen
angeordnet und mit den Stegen und den Laschen verschweißt sind.
19. Schienenstoß, bestehend aus Stäben oder Laschen, die an gegenüberliegenden Seiten der Stege der Schienen angeordnet sind, gezahnte Verstärkungselemente, die zwischen den Laschen und den
Stegen der Schienen angeordnet sind, und quer angeordnete Verbindungsvorrichtungen, die mit den Stegen der Schienen, den Laschen und den Verstärkungselementen elektrisch verschweißt sind, wobei
die Verbindungsvorrichtungen in der Mitte des Stoßes mit den Innenseiten der Laschen verschweißt sind und die Verbindungsvorrichtungen an den Enden des Stoßes mit Köpfen versehen sind, die die
Außenseiten der Laschen überlappen.
21. Schienenverbindung, umfassend Laschen, die an gegenüberliegenden Seiten der Stege der Schienen angeordnet sind, Verstärkungselemente, die zwischen den Laschen und den Stegen der Schienen
angeordnet und mit Zähnen oder Rippen versehen sind, die in die genannten Teile versenkt sind, Kopfstützen und Basisstützen in der Mitte der Verbindung, die die Köpfe und die Basisflansche der
Schienen verstärken, wobei die genannten Stützen dauerhaft mit den Schienen und den genannten Laschen verbunden sind, und Leisten, die sich quer durch die Stege der Schienen erstrecken und
elektrisch mit diesen und mit den genannten Laschen verbunden sind.
(Ansprüche 3 bis 14, 16 bis 18 und 20 nicht in der Gazette abgedruckt).